Neues zur Rechtslage bei Corona-Stipendien

Hier ein Hinweis an alle, die 2020 oder 2021 eines der sogenannten „Corona-Stipendien“ des Berliner Senats erhalten haben. Die Finanzverwaltung hat entschieden, dass diese eher als eine Einkommensbeihilfe zu werten und somit zu versteuern seien. Derzeit wird im Rahmen eines Musterprozesses geklärt, inwieweit die Stipendien tatsächlich versteuert werden müssen. Das Netzwerk Freie Literaturszene Berlin (NFLB) sieht die Kriterien für Steuerfreiheit als gegeben an und unterstützt die gerichtliche Klärung.

Wichtig: Alle Betroffenen, die im Erfolgsfall der Klage ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten möchten, müssen fristgerecht Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid des betreffenden Jahres einlegen! Bei einem rechtskräftigen Steuerbescheid kann man nachträglich nichts mehr machen. Die Frist dazu ist im Steuerbescheid angegeben. Wer betroffen ist, weitere Fragen dazu hat, oder das Vorgehen des NFLB unterstützen möchte, kann sich unter vorstand@nflb.de melden. Vor allem braucht der NFLB Spenden, um die beträchtlichen Rechtskosten decken zu können. Eine Spende ist unter www.betterplace.org/p105016 unkompliziert möglich.

Übrigens: Nach jetziger Regelung zahlt man auf das Stipendium zwar Einkommenssteuer, aber es wird nicht auf die Kleinunternehmer-Freigrenze angerechnet. Man muss daher nicht fürchten, allein durch das Stipendium in die Umsatzsteuerpflicht zu rutschen.