Forderungen der freien Literaturszene 2017

Berlin ist auch im internationalen Vergleich eine der wichtigsten Literaturstädte und ist nach wie vor ein Magnet für Autor*innen, Verlage und andere Literaturaktivist*innen aus aller Welt. Die rege Verlagsszene, die zahlreichen Literaturveranstaltungen und sonstigen literarischen Aktivitäten tragen zur Lebensqualität, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur allgemeinen, nicht zuletzt auch touristischen Attraktivität der Stadt bei. Gestiegene Lebenshaltungskosten und Mieten graben dieser lebendigen Szene jedoch zunehmend das Wasser ab. Gerade jetzt muss daher die schon seit jeher erheblich unterfinanzierte freie Literaturszene substanziell besser gefördert werden.

  • Honoraruntergrenzen und eine verbindliche Honorarordnung für landesgeförderte Literaturprojekte

Während für Angestellte von Kultureinrichtungen, Vereinen und Projekten der Mindestlohn und im Idealfall Tarifverträge greifen, wurde in der Vergangenheit nicht genügend auf eine angemessene Bezahlung freier Projektmitarbeiter*innen und an Projekten beteiligte Künstler*innen in vom Land Berlin geförderten Projekten geachtet. Wir fordern einen partizipativen Prozess zwischen Kulturverwaltung, Landespolitik und freier Literaturszene, um eine verbindliche Honorarordnung für landesgeförderte Literaturprojekte zu erarbeiten.

  • Aufstockung der Anzahl der Arbeitsstipendien Literatur von 20 auf 40 und Aufstockung der Stipendienhöhe auf 24.000 Euro. Finanzieller Mehrbedarf: 600.000 Euro
  • 10 Übersetzer- und 5 Kuratorenstipendien gleicher Höhe. Übersetzerstipendien in beide Übersetzungsrichtungen. Finanzieller Mehrbedarf: 360.000 Euro

Rund 10.000 professionelle literarische Urheber*innen (Autor*innen, Literaturübersetzer*innen, freie Lektor*innen, literarische Kurator*innen) arbeiten in der Stadt Berlin. Gemessen daran sowie im Vergleich mit anderen Kunstsparten sind die derzeitigen 20 Arbeitsstipendien Literatur ein Tropfen auf den heißen Stein. Dies zeigt sich auch Jahr für Jahr an der hohen Zahl der Bewerbungen mit förderwürdiger Qualität. Übersetzer*innen- und Kurator*innenstipendien wurden trotz des immensen Bedarfs aus unverständlichen Gründen wieder abgeschafft.

  • Einführung einer Konzeptförderung im literarischen Veranstaltungsbereich. Finanzieller Mehrbedarf: 200.000 Euro

In der freien Literaturszene Berlins richten zahllose literarische Vereine, Initiativen, Autor*innen- und transdisziplinäre Künstler*innengruppen ehrenamtlich und unbezahlt Lesungen und andere literarische Veranstaltungsformate aus. Eine literarische Konzeptförderung analog zur Konzeptförderung im Bereich darstellende Kunst ist erforderlich, um diesen Initiativen eine kontinuierliche professionelle Arbeit zu ermöglichen.

  • Literarische Publikationsförderung für Berliner Kleinverlage bis 100.000 Euro Jahresumsatz (Juryentscheidung nach literarischer Qualität). Finanzieller Mehrbedarf: 200.000 Euro

Verlage gelten als Wirtschaftsunternehmen und fallen somit bisher durch jegliches Förderraster. In der Realität arbeiten gerade in Berlin zahlreiche anspruchsvolle literarische Klein- und Kleinstverlage nicht-kommerziell. Die Verleger*innen arbeiten weitestgehend oder vollständig ehrenamtlich oder bringen sogar, neben Zeit und Engagement, noch eigenes Geld in den Betrieb ein. Ein jurierter Förderfonds für anspruchsvolle literarische Publikationen mit Berlin-Bezug (Verlag sitzt in Berlin und/oder Autor*in lebt in Berlin) würde sowohl Berliner Verlage als auch Berliner Autor*innen entlasten.

  • Aufstockung der Projektförderung Literatur auf 600.000 Euro jährlich. Finanzieller Mehrbedarf: Ca. 540.000 Euro

Der Fonds für literarische Projekte des Landes Berlin ist mit rund 60.000 Euro jährlich bisher viel zu gering ausgestattet. In der Folge kann häufig die innerhalb von Literaturprojekten geleistete Arbeit nur anteilig oder nicht angemessen vergütet werden. Wir fordern die Anhebung der Förderobergrenze auf 20.000 Euro sowie einen zweiten jährlichen Vergabetermin, um Projekte auch kurzfristiger realisieren zu können.

  • Übersetzungsetat für Anträge nichtdeutscher Autor*innen für alle Förderinstrumente: 20.000 Euro

Die Berliner Literaturszene wird nicht zuletzt auch von Autor*innen nicht-deutscher Herkunft geprägt, die temporär oder dauerhaft in Berlin leben und teils auf Deutsch, teils in ihren Muttersprachen schreiben. In einigen Fremdsprachen haben sich eigene kleine Zirkel und Literaturszenen entwickelt. Sie alle sind aufgrund der Sprachbarriere von einer Förderung durch Arbeitsstipendien, Projektmittel u.a. weitestgehend abgeschnitten. Ein kleiner Antrags-Übersetzungsfonds für Autor*innen nicht-deutscher Herkunft würde deren Partizipation am Berliner Literaturbetrieb wesentlich erleichtern.

  • Zuschuss zur bezirklichen Literaturförderung: 100.000 Euro pro Bezirk und Jahr. Finanzieller Mehrbedarf: 1,2 Mio. Euro

Die Literaturszene ist strukturell im Vergleich zu anderen Kunstsparten sehr kleinteilig. Daher sollten die Bezirke bei deren Förderung eine wichtige Rolle spielen. Leider werden diese aufgrund ihrer nach wie vor desolaten Finanzlage dieser Aufgabe nicht gerecht. Ein Landeszuschuss sollte die Strukturen der bezirklichen Literaturförderung stärken und die Bezirke in die Lage versetzen, in vernünftigem Umfang und in einem ordentlichen Verfahren unkompliziert kleine Projektförderungen und kleine, zeitlich befristete Strukturförderungen auszureichen.

Finanzieller Mehrbedarf Literatur gesamt: 3,12 Mio. Euro jährlich.

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